Informationen zur Mitgliedschaft

1. Beitrittserklärung und Selbstauskunft
Im Rahmen der Anmietung einer unserer günstigen Genossenschaftswohnungen müssen Sie als Mitglied in die Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG aufgenommen werden. Hierzu benötigen wir das ausgefüllte Formular der Selbstauskunft, das u.a. Teil der Unterlagen ist, die unsere Vermietungsabteilung für Ihre Wohnungsbewerbung benötigt. Sie finden dieses Dokument hier im pdf-Format zum Herunterladen.

2. Aufnahme in die Genossenschaft
Bei Aufnahme in die Genossenschaft wird eine einmalige "Aufnahmegebühr" von 50,- € fällig, sowie die Zahlung von zunächst einem Beitrittspflichtanteil in Höhe von 160,- €. Weitere Informationen und Wissenswertes über das Genossenschaftsprinzip und Ihre Rechte als Inhaber von Geschäftsanteilen finden Sie in unserer Satzung (Download hier).

3. Suchen Sie sich Ihre Wohnung aus!
Je nach Größe (und z.T. Ausstattung) der gewünschten Wohnung erwerben Sie zu Ihrem Beitrittspflichtanteil weitere Geschäftsanteile hinzu. Der Wert eines jedes Anteils beläuft sich auf 160,- €. Es können maximal 10 Anteile fällig werden. Unsere Mitarbeiter in der Vermietungsabteilung werden Sie bei der Erledigung aller Formalitäten gerne persönlich betreuen.

4. Profitieren Sie von den Vorteilen:
- Günstige Mieten und hoher Kündigungsschutz.
- Mitbestimmungsrecht bei genossenschaftlichem Gemeinschaftseigentum.
- Geschäftsanteile statt Maklercourtage oder Provision!
- Jährliche Dividendenzahlung auf Ihre Geschäftsanteile.

5. Genießen Sie Ihre neue Wohnung!
Machen Sie es sich gemütlich, fühlen Sie sich wohl.
Nutzen Sie Ihr Mitspracherecht als Mitglied unserer Genossenschaft.

6. Verzinsung der Genossenschaftsanteile:
Wie bereits an obiger Stelle erwähnt, lohnt es sich, bei unserer Genossenschaft Geschäftsanteile zu erwerben. Sie erhalten eine jährliche Dividende auf Ihr Geschäftsguthaben – über die Höhe beschließt die Vertreterversammlung. Für jedes volle Kalenderjahr, in dem Ihre Anteile hier bei uns vorhanden sind, wird Ihnen im darauffolgenden Jahr im Juni nach der Vertreterversammlung die Dividende ausgezahlt.
Hier möchten wir Sie auf die Möglichkeit hinweisen, einen Freistellungsauftrag bei uns zu hinterlegen. Bei der Dividendengutschrift handelt es sich um Kapitalerträge, die der Kapitalertragssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer unterliegen. Die Genossenschaft muss vor Auszahlung der Dividende diese Steuern einbehalten und an das Finanzamt abführen. Wenn Sie jedoch einen Freistellungsauftrag bei uns einreichen und einen Teil Ihres Sparerpauschbetrages in Höhe von insg. 801,- € (für Ehepaare 1.602,- €) hinterlegen, erhalten Sie die volle Bruttodividende ausgezahlt. Bitte beachten Sie bei der Vergabe des Betrages, dass die Genossenschaft maximal 4% Dividende ausschütten kann.
Einen Vordruck unseres Freistellungsauftrages können Sie ebenfalls hier herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns senden. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer eintragen, die Sie beispielsweise auf einen Lohnsteuerbescheid oder einer Gehaltsabrechnung finden können.

7. Kündigung der Genossenschaftsanteile / Mitgliedschaft:
Da die Mitgliedschaft zwingende Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine unserer Genossenschaftswohnungen bewohnen dürfen, kann die Kündigung frühestens zusammen mit der für die Wohnung erfolgen. Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, kündigen Sie nicht automatisch auch Ihre Mitgliedschaft. Diese Kündigung muss separat erfolgen. Sie können die Mitgliedschaft auch bestehen lassen. Wie die Wohnungskündigung auch, muss die Kündigung der Mitgliedschaft vom Mitglied schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen.
Laut Satzung findet die Kündigung nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt, d.h. zum 31.12. Sie muss mindestens sechs Monate vorher erfolgen, d.h. der Stichtag ist der 30.06. eines Jahres. Wenn Sie bis zum Stichtag kündigen, endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des gleichen Jahres, ansonsten zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.
Die Rückzahlung des Geschäftsguthabens erfolgt „binnen sechs Monate seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz“ (§ 12, Abs. 4 unserer Satzung). Das bedeutet, dass nach der Vertreterversammlung im Juni eines jeden Jahres dann die Guthaben der Mitglieder ausgezahlt werden, die zum 31.12. des vorangegangenen Jahres ausgeschieden sind.

  • Wenn Sie Ihre Wohnung und Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, finden Sie das betreffende Formular hier.
  • Wenn Sie nur Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, finden Sie das betreffende Formular hier.

Ansprechpartner für alle Fragen zur Mitgliedschaft

Mitgliederverwaltung
Anja Mierse
Telefon: 0431 – 72 40 152
Fax: 0431 – 72 40 234
E-Mail: anja.mierse@wbg-kiel-ost.de