Information zur Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen 2025
Liebe Mieter*innen,
derzeit erreichen uns vermehrt Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2025.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Abrechnungen aktuell laufend erstellt werden. Sobald Ihre Abrechnung fertiggestellt ist, wird sie Ihnen umgehend zugesandt.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass zusätzliche Rückfragen den Bearbeitungsprozess verzögern können. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Zustellung aller Betriebs- und Heizkostenabrechnungen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, also zum Ende des Jahres erfolgen muss, weshalb wir Sie gegebenenfalls noch um etwas Geduld bitten.
Falls Ihnen Ihre aktuelle Nebenkostenabrechnung zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Steuererklärung noch nicht vorliegt, können Sie die Angaben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. den Lohnkosten nach § 35a EStG aus der Abrechnung des Vorjahres übernehmen, sofern diese noch nicht steuerlich geltend gemacht wurden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass alle Abrechnungen schnellstmöglich erstellt werden.
Ihr Team der Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG