Die Vertreterwahl 2026 bei der WbG Kiel-Ost eG steht an!

Liebe Mitglieder,

es ist wieder soweit – die Vertreterwahl 2026 steht an und wir freuen uns über Ihr Engagement!

Als Mitglied unserer Genossenschaft haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und an Entscheidungen mitwirken. Seien Sie das Bindeglied zwischen unseren Mitgliedern, dem Vorstand und Aufsichtsrat und wirken Sie direkt an den Plänen unserer Genossenschaft mit!

Wer wird gewählt?
Gewählt werden die Vertreter*innen der Genossenschaftsmitglieder im jeweiligen Wahlbezirk für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Mitgliedervertreter*innen kommen einmal jährlich zu einer Vertreterversammlung zusammen – sie ist das höchste Organ einer Genossenschaft!

Was sind die Aufgaben der Vertreter*innen?
Vertreter*innen entscheiden über elementare Gegebenheiten und Bedingungen in unserer Genossenschaft, wie z.B. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die Wahl des Aufsichtsrates, Satzungsänderungen und Wahlordnungen, sowie eigene eingebrachte Anträge.

Des Weiteren finden Ortstermine in unserem Wohnungsbestand mit Besichtigung der Neubau- bzw. Sanierungsmaßnahmen, aber auch unterjährige gemeinsame Treffen statt.

Weitere Informationen über die Organe und die Aufbauorganisation unserer Genossenschaft erfahren Sie hier.

Wie viele Vertreter*innen werden gewählt?
Auf der Grundlage unserer Satzung sind 51 Vertreter zu wählen. Die Anzahl der zu wählenden Ersatzvertreter wird satzungsgemäß vom Wahlvorstand bestimmt.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Genossenschaft.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 05.01. bis 16.01.2026 in der Geschäftsstelle der Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG, Poppenrade 5, 24148 Kiel zur Einsichtnahme aus. Wir bitten Sie hierzu um Vereinbarung eines Termins. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind bis zum 23.01.2026 schriftlich an den Wahlvorstand zu richten.

Wer bereitet die Wahl vor und führt sie durch?
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wurde vom Aufsichtsrat und vom Vorstand ein Wahlvorstand bestellt. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern der Genossenschaft und setzt sich zusammen aus:

  • 1 Mitglied des Aufsichtsrates
  • 1 Mitglied des Vorstandes
  • 3 Genossenschaftsmitgliedern

Wer gehört zum Wahlvorstand?

  • Frau Dr. Fuhrmann (Vorsitzende des Wahlvorstandes)
  • Frau Klankwarth-Jarmer (Stellvertretende Vorsitzende des Wahlvorstandes)
  • Frau Mierse (Schriftführerin)
  • Frau Kalkbrenner / Herr Witt (Stellvertretende/r Schriftführer/in)

Wie erreichen Sie den Wahlvorstand?
Den Wahlvorstand erreichen Sie über unsere Geschäftsstelle.
Telefon: 04 31 / 72 40 0
E-Mail: info@wbg-kiel-ost.de

Wer kann Kandidat*in für das Vertreteramt werden?
Die Kandidat*innen müssen Mitglied unserer Genossenschaft sein. Um eine möglichst demokratische Wahl durchführen zu können, sollten immer mehr Kandidaten aufgestellt als benötigt werden.

Damit unsere Vertreterversammlung auch wirklich alle Mitgliedergruppen repräsentiert, bitten wir gerade jüngere Mitglieder, sich für die Wahl aufstellen zu lassen.

Wer Interesse hat sich für das Amt des Vertreters zur Verfügung zu stellen und sich somit am genossenschaftlichen Geschehen aktiv beteiligen möchte, den bitten wir, bis spätestens Freitag, den 30.01.2026 das Formular des Wahlvorschlages bei uns einzureichen (Download hier - es wird der Adobe Acrobat Reader benötigt).

Nach welchem Verfahren werden die Kandidat*innen dem Wahlbezirk zugeordnet?
Der Wahlvorstand hat 2 Wahlbezirke gebildet. Die Kandidat*innen werden primär dem Wahlbezirk zugeordnet in dem sie wohnen. Die einzelnen Wahlbezirke und die Kandidat*innen stellen wir Ihnen bei Versand der Wahlunterlagen entsprechend vor.

Jedes wahlberechtigte Mitglied erhält im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig vor Wahlbeginn die erforderlichen Wahlunterlagen.

Die Wahl wird laut Beschluss des Wahlvorstandes in der Zeit vom 03.04. bis 28.04.2026 (24:00 Uhr) durchgeführt. Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl.

Herzlichst,
der Wahlvorstand